Anbei finden Sie noch unser Impressum, die Datenschutzerklärung sowie das Informationsschreiben der Bundesnetzagentur zur Anmeldung im Marktstammdatenregister inkl. Registrierungshilfe für Solaranlagen.
Hierzu möchten wir im Besonderen darauf hinweisen, dass es ein EEG-Inbetriebnahmedatum gibt (technische Fertigstellung der Anlage), welches Ihr Elektriker festlegt. Sobald dieses Datum feststeht, haben Sie 1 Monat Zeit für die Registrierung Ihrer PV-Anlage (bzw. Speicher falls vorhanden) im Marktstammdatenregister. WANN DIE ANLAGE TATSÄCHLICH ANS NETZ GEHT (ZÄHLER GETAUSCHT WIRD), IST FÜR DIE MELDEFRIST NICHT RELEVANT!!!