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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen Soweit zwischen der Verkäuferin und dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ein
Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB vorliegt, stehen dem Kunden folgende weiteren Rechte nach § 312 d ff. BGB zu. Das Widerrufsrecht gilt nicht für gewerbliche
Kunden.


(1) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschluss. Bei Kaufverträgen beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

Sonnergy Bavaria GmbH, Kiefernstraße 5, 94336 Hunderdorf, E-Mail: info@sonnergy-bavaria.de


(2) Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung
gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Kaufverträgen gilt zusätzlich: Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen
absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt
werden können, betragen diese voraussichtlich 500 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen
zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Bei Dienstleistungsverträge gilt zusätzlich:Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil
der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
[Ende der Widerrufsbelehrung]

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sonnergy Bavaria GmbH, Hunderdorf; Stand: 23.06.2021
§ 1 Allgemeines (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigenLeistungen der Sonnergy Bavaria GmbH,
Kiefernstraße 5, 94336 Hunderdorf (nachstehend: „Verkäuferin“). Abweichende
Vorschriften der Kunden gelten nicht,es sei denn, die Verkäuferin hat dies
schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen der Verkäuferin und den
Kunden haben stets Vorrang. Die Sonnergy Bavaria GmbH verkauft und
montiert Photovoltaikanlagen. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich auf
Basis dieser Bestimmungen.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und den Kunden
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt
diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Gerichtsstand ist Hunderdorf, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen, sowie sämtlicher
zwischen dem Kunden und der Verkäuferin geschlossenen Verträge sind nur
gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung oder
Aufhebung dieser Schriftformklausel.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote der Verkäuferin, gleich in welcher Form, sind immer
freibleibend und unverbindlich („invitatio ad offerendum“). Das vom Kunden
unterschriebene Angebotsformular stellt ein verbindliches Angebot zum
Abschluss des darin beschriebenen Vertrages an die Verkäuferin dar. Der
Vertragsschluss erfolgt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die
Verkäuferin oder mit dem Beginn der Ausführung der angebotenen Leistungen
mit Zustimmung des Kunden, jeweils innerhalb einer angemessener Frist.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Verkäuferin. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem
Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Bereits empfangene Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
(3) Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
(4) Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Maße und Kalkulationen sowie sonstige
technische Daten oder Angaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften,
Beschaffensheits-oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften,
Beschaffenheits-oder Haltbarkeitsgarantien liegen nur vor, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(5) Die Verkäuferin behält sich Eigentums- und sonstige Verwertungsrechte an
Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen weiteren Unterlagen
uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin zugänglich gemacht werden. Dies gilt
entsprechend für Unterlagen des Kunden. Soweit es zur Erfüllung ihrer
vertraglichen Verpflichtungen notwendig ist, ist die Verkäuferin allerdings
berechtigt Unterlagen des Kunden Dritten in angemessener Weise zugänglich
zu machen.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche von der Verkäuferin angegeben Preise verstehen sich netto,
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit dies nicht ausdrücklich anders
angegeben wird.
(2) An die in Angeboten an Kunden genannten Preisen hält sich die Verkäuferin
unbeschadet § 2 dieser Bestimmungen 14 Tage lang gebunden.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder im Falle der Ausführung ohne
Auftragsbestätigung aus dem vom Kunden unterschriebenen Angebot nichts
anderes ergibt, gelten unsere Preise als Endpreise inklusive Lieferung und
Montage.
(4) Der Endpreis ist in Teilbeträgen als Vorauskasse wie folgt fällig, soweit nichts
anderes vereinbart ist: 20 % des Gesamtpreises nach Lieferung, aber vor
Montage der Unterkonstruktion 75 % des Gesamtpreises nach Montage der
Unterkonstruktion, vor Montage der Module und Wechselrichter. 5% nach
Abnahme der Leistung der Verkäuferin oder Inbetriebnahme der Anlage mit
EVU, je nachdem was früher eintritt. Über die Teilbeträge erhält der Kunde
jeweils eine Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu
bezahlen ist. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Zahlungseingang.
(5) Falls der Kunde Kaufmann ist, hat die Verkäuferin das Recht, die
vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen, falls zwischen Vertragsschluss
und Lieferung die geltenden Preise der Lieferanten oder andere auf den Waren
liegende Kosten steigen, ohne dass die Verkäuferin dafür verantwortlich ist.
(6) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen um mehr als 21 Tage
in Verzug, steht der Verkäuferin ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nach den
gesetzlichen Vorschriften zu. Einer darüber hinaus gehenden, gesonderten
Fristsetzung zur Erfüllung seiner Vertragspflichten seitens der Verkäuferin
gegenüber dem Kunden bedarf es in diesem Fall zur Entstehung des
Rücktrittsrecht der Verkäuferin nicht.
§4 Lieferung und Leistung, Abnahme der Montageleistung
(1) Der Umfang der Leistung der Verkäuferin ergibt sich allein aus der
Auftragbestätigung oder im Falle der Ausführung ohne Auftragsbestätigung aus
dem vom Kunden unterschriebenen Angebot. Die Verkäuferin ist ohne
Einschränkungen berechtigt die Leistung insgesamt oder teilweise von Dritten
ausführen zu lassen. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen
Genehmigungen oder Energieeinspeisezusagen gehört nicht zum
Leistungsumfang. Die Prüfung, ob das zu bebauende Dach baulich für die
Installation der angebotenen PV-Anlage geeignet ist, insbesondere die Prüfung
der Dachstatik, ist ebenfalls allein Sache des Kunden, soweit nichts anderes
ausdrücklich vereinbart worden ist. Mit Abgabe seines Angebots nach § 2 dieser
Bedingungen versichert der Kunde daher, dass die zu bebauende Dachfläche
aus baulicher Sicht zur Installation der gewünschten Anlage geeignet ist. Für
Schäden die der Verkäuferin oder Dritten daraus entstehen, dass die zu
bebauende Fläche sich nach Vertragsschluss als ungeeignet im Sinne der
vorstehenden Sätze erweist, haftet allein der Kunde.
(2) Lieferungs- oder Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(3) Im Falle, dass die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden und trotz
entsprechender Verträge, durch welche der Auftrag des Kunden abgedeckt wird,
nicht rechtzeitig von ihrem Lieferanten beliefert wird, verlängern sich die
vereinbarten Lieferungs- und Leistungsfristen jeweils um die Dauer der dadurch
entstandenen Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der
Kunde wird unverzüglich über eine solche Verzögerung informiert. Übersteigt
eine derartige Verzögerung eine Dauer von einem Kalendermonat, steht dem
Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, nachdem er vor der Erklärung des
Rücktritts eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat.
(4) Verzögern sich Lieferung oder Leistung der Verkäuferin aufgrund von
höherer Gewalt (z.Bsp. widriger Witterung) , ohne dass die Verkäuferin ein
Verschulden trifft, verlängern sich die vereinbarten Fristen oder Termine
ebenfalls entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(5) Falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach § 3 dieser
Bestimmungen nicht nachkommt, ist die Verkäuferin berechtigt die weiteren
Leistungen zurückzubehalten, bis diese Verpflichtungen, sowie sich daraus
ergebender weitere Ansprüche (insbesondere Verzugsschaden), vollständig
erfüllt sind. In diesem Fall verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine
ebenfalls um die Dauer der vom Kunden verursachten Verzögerung zusätzlich
einer angemessenen Anlaufzeit. Einer gesonderten Mitteilung der Verkäuferin
an den Kunden bedarf hierbei nicht.
(6) Der Kunde verpflichtet sich der Verkäuferin ab Vertragsschluss
uneingeschränkt und umfassend Zugang zum Leistungsort zu gewähren.
Schäden oder Verzögerungen die durch die Verletzung dieser Verpflichtung
ergeben, hat allein der Kunde zu vertreten.
(7) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder tritt der Fall der Ziff. 5 dieses
Paragraphen ein, ist die Verkäuferin berechtigt, die vom Kunde bestellte Ware
auf Gefahr und Kosten des Kunden zu lagern. Die Verkäuferin kann sich dazu
auch eines Dritten bedienen. Die Lager und Transportkosten werden dem
Kunden pauschal mit 2 % des Netto-Auftragswertes in Rechnung gestellt. Der
Kunde ist berechtigt tatsächlich niedrigere Lager- und Transportkosten
nachzuweisen. Die Verkäuferin ist berechtigt tatsächlich höhere Transport- und
Lagerkosten nachzuweisen und dem Kunden in Rechnung zu stellen. Auf diese
Kosten ist Ziff. 5 dieses Paragraphen ebenfalls anwendbar.
(8) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Verkäuferin durch ihre
Lieferanten überhaupt nicht mehr beliefert werden wird, ist § 2 Ziff. 2 dieser
Bestimmungen anzuwenden.
(9) In den Fällen der Ziffern 3 und 4 dieses Paragraphen ist die Verkäuferin zu
Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(10) Kann die vom Kunden bestellte Leistung insgesamt oder in einzelnen Teilen
nicht in dem bei Vertragsschluss angebotenen technischen Zustand geliefert
werden, weil der Hersteller nach Abschluss des Vertrages einseitig technische
Verbesserungen seiner Serienproduktion vorgenommen hat, so ist die
Verkäuferin berechtigt, die verbesserte Version zu liefern. Der Kunde wird
darüber unverzüglich informiert. Sollte der Kunde die technisch verbesserte
Version mit Produkten, die bei Vertragsschluss angeboten wurden, kombinieren
müssen oder sich sonst nach Ansicht des Kunden Probleme aufgrund dessen
ergeben, ist der Kunde verpflichtet sich unverzüglich, insbesondere wegen einer
etwaigen Kostentragungspflicht, mit der Verkäuferin in Verbindung zu setzen.
Soweit die Verkäuferin auch Montageleistungen erbringt gilt darüber hinaus:
(11) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung der Verkäuferin - in der Regel die
fertig montierte Photovoltaikanlage - unverzüglich nach vollständiger Erfüllung
der vertraglichen Verpflichtungen der Verkäuferin im Sinne des § 640 BGB
abzunehmen.
(12) Die Leistung gilt als abgenommen im Sinne der vorstehenden Ziffer, wenn
der Kunde nicht innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage
schriftlich widerspricht. Der Kunde ist verpflichtet schriftlich und in
angemessenem Umfang die Gründe anzugeben, weshalb er die Leistung nicht
abnimmt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem
Vertrag im Eigentum des Verkäufers; im Fall, dass der Kunde eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Verkäufer im
Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die
Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit geeignete
rechtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Soweit der Dritte zwar
verpflichtet aber nicht in der Lage ist, die Kosten solcher Gegenmaßnahmen zu
erstatten, haftet der Kunde gegenüber der Verkäuferin für diese Kosten.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen. Er tritt der Verkäuferin jedoch in diesem Fall bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Gesamtbruttobetrages der Forderungen der
Verkäuferin an die Verkäuferin ab, die ihm aus dieser Weiterveräußerung gegen
Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach
Verarbeitung verkauft worden ist und ungeachtet weiterer Leistungen, die der
Kunde gegenüber Dritten in Zusammenhang mit der Ware (z.Bsp. Montage)
erbracht hat. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde berechtigt.
Davon unberührt bleibt die Berechtigung der Verkäuferin die Forderung selbst
einzuziehen. Die Verkäuferin verpflichtet sich jedoch die Forderung nicht selbst
einzuziehen, solange der Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
vollständig nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gegen den
Kunden gestellt wird. Ist dies aber der Fall, ist der Kunde verpflichtet der
Verkäuferin die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle weiteren zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen
Unterlagen an die Verkäuferin heraus gibt und die Schuldner von der Abtretung
in Kenntnis setzt.
(4) Es besteht Einigkeit zwischen den Vertragsparteien darüber, dass der
wesentliche Vertragsgegenstand, auch wenn er an einem Gebäude oder
sonstigen Bauwerk befestigt wird, nicht zum Bestandteil desselben wird,
sondern ausschließlich Zubehör nach § 97 BGB darstellt.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Haftung für Sach- und Rechtsmängel
(1) Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Sind an dem
Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei
Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen
werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer.
Hinweise zur ordnungsgemäßen Behandlung kann der Kunde den
Herstellerbeschreibungen entnehmen.
(3) Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei
Jahren bei neuen Sachen bzw. von einem Jahr bei gebrauchten Sachen
gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die
Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen ist die
Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware
übernommen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht
für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder
Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels
gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des
Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Die vorstehenden
Verkürzungen gelten nicht für Mängel eines Bauwerks oder einer Sache, die
entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet
worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die vorstehenden
Verkürzungen gelten auch nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
hat, und nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines
Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu
vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.
(4) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist der
Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der
Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Zusicherungen von Eigenschaften und Garantien durch die Verkäuferin sind
nur wirksam, wenn sie schriftlich abgegeben werden. Für Herstellergarantien gilt
die folgende Ziffer.
(6) Die Hersteller der von der Verkäuferin vertriebenen Waren geben
regelmäßig Garantien für ihre Produkte ab. Diese Garantien wirken nur direkt
zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller, auch wenn die
Verkäuferin ausdrücklich auf solche Garantien hinweist.
§ 8 Informationspflichten bei Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll
der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim
Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine EMail oder auf
sonstige Weise (Fax/Post) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit dieser
etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Verkäuferin
unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von
wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten
(Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden
Pflichten haftet die Verkäuferin nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei
der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei
arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies
ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des
Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Verkäufer auf Datenträgern
gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten
persönlichen Daten werden vom Verkäufer selbstverständlich vertraulich
behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen
Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur sofortigen
Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden
Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
§ 11 Teilnichtigkeit

Sollte eine der Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
Hunderdorf, den 23.06.2021

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