Null Prozent Mehrwertsteuer
Gute Nachrichten für alle Besitzer und zukünftigen Käufer von PV-Anlagen! Mitte Dezember wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet und es bringt umfangreiche Änderungen in der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen mit sich.
Ab dem 1. Januar 2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp rückwirkend nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Das bedeutet, dass Besitzer solcher Anlagen in Zukunft von einer deutlich geringeren Steuerlast profitieren werden.
Aber das ist noch nicht alles.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das ist eine bedeutende Erleichterung für Besitzer von Solaranlagen, die so von niedrigeren Stromkosten und höheren Einsparungen profitieren können.
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Als Installationsbetrieb möchten wir Ihnen versichern, dass wir diese Änderungen bereits bei der Angebotserstellung berücksichtigen werden. Mit unseren hochwertigen PV-Anlagen können Sie zukünftig noch mehr von den Vorteilen einer nachhaltigen und kosteneffizienten Energieversorgung profitieren. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam eine PV-Anlage für Ihre Bedürfnisse konzipieren