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Null Prozent Mehrwertsteuer

Gute Nachrichten für alle Besitzer und zukünftigen Käufer von PV-Anlagen! Mitte Dezember wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet und es bringt umfangreiche Änderungen in der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen mit sich.

 

Ab dem 1. Januar 2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp rückwirkend nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Das bedeutet, dass Besitzer solcher Anlagen in Zukunft von einer deutlich geringeren Steuerlast profitieren werden.

Aber das ist noch nicht alles.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das ist eine bedeutende Erleichterung für Besitzer von Solaranlagen, die so von niedrigeren Stromkosten und höheren Einsparungen profitieren können.

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Als Installationsbetrieb möchten wir Ihnen versichern, dass wir diese Änderungen bereits bei der Angebotserstellung berücksichtigen werden. Mit unseren hochwertigen PV-Anlagen können Sie zukünftig noch mehr von den Vorteilen einer nachhaltigen und kosteneffizienten Energieversorgung profitieren. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam eine PV-Anlage für Ihre Bedürfnisse konzipieren

©2023 von Sonnergy-Bavaria. 

Anbei finden Sie noch unser Impressum, die Datenschutzerklärung sowie das Informationsschreiben der Bundesnetzagentur zur Anmeldung im Marktstammdatenregister inkl. Registrierungshilfe für Solaranlagen.

Hierzu möchten wir im Besonderen darauf hinweisen, dass es ein EEG-Inbetriebnahmedatum gibt (technische Fertigstellung der Anlage), welches Ihr Elektriker festlegt. Sobald dieses Datum feststeht, haben Sie 1 Monat Zeit für die Registrierung Ihrer PV-Anlage (bzw. Speicher falls vorhanden) im Marktstammdatenregister. WANN DIE ANLAGE TATSÄCHLICH ANS NETZ GEHT (ZÄHLER GETAUSCHT WIRD), IST FÜR DIE MELDEFRIST NICHT RELEVANT!!!

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